Wald Knigge

Wald ist unter anderem wichtiger Erholungsraum für die Menschen. Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches räumt jedermann ein gesetzliches, zeitlich und örtlich ungebundenes Zutrittsrecht ein.
 
Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Haltungen aufeinander, was zuweilen auch zu Konflikten zwischen Waldbesuchenden und dem Ökosystem, zwischen Waldbesuchenden untereinander sowie zwischen den Waldbesuchenden und der Waldeigentümerschaft führen kann. 
 

Daher legen wir den Waldbesuchenden den Flyer mit 10 Verhaltensregeln der Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) ans Herzen. 

Wir sind als Gast willkommen. Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie.  Tipp-Nr-1.

Wir geniessen die Ruhe und Langsamkeit. Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran.  Tipp-Nr-2.

Wir bleiben auf den Wegen. Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege.  Tipp-Nr-3.

Wir beschädigen und hinterlassen nichts. Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen ist fremdes Eigentum. Wir hinterlassen keinen Abfall und beschädigen nichts. Tipp-Nr-4.

Wir fragen nach, bevor wir etwas installieren. Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft. Tipp-Nr-5.

Wir achten auf die Forstarbeit. Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende. Tipp-Nr-6.

Wir sind uns der Gefahren in der Natur bewusst. Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald. Tipp-Nr-7.

Wir halten Hunde unter Kontrolle. Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit. Tipp-Nr-8.

Wir sammeln und pflücken mit Mass. Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen und Früchten, aber auch von Ästen oder Zapfen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass. Tipp-Nr-9.

Wir respektieren die Nachtruhe im Wald. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir bleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht. Tipp-Nr-10.

Pädagogisches Dossier

Gemeinsam mit der Stiftung SILVIVA hat die Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) zu jeder Wald-Knigge-Regel zwei Vorschläge für Aktivitäten, welche Lehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern umsetzen können. Das Dossier kann hier heruntergeladen werden.