Nationale Strategie zur Förderung der Biodiversität im Schweizer Wald
Die nationale Strategie zur Förderung der Biodiversität im Wald wird definiert durch die Strategie Biodiversität Schweiz und die Waldpolitik 2020. Eines der Hauptziele der Waldpolitik des Bundes ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dazu gehört die Erhaltung der Biodiversität.
Grundsätzlich gibt es drei Ansätze bei der Biodiversitätsförderung im Wald, die komplementär eingesetzt werden sollen:
- Segregation: Einrichtung von Waldreservaten, in denen die Biodiversität absoluten Vorrang hat
- Integration in die Waldbewirtschaftung: z.B. Stehenlassen von Biotopbäumen, Ausweisung von Altholzinseln
- Spezifische Fördermassnahmen für national prioritäre Arten und Lebensräume in- und ausserhalb von Waldreservaten: z.B. Feuchtbiotope, Waldrand
Massnahme im Winterhalde Wald
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Thun hat im Auftrag der Burgergemeinde Heimberg im Winterhalde Wald (Hubel) eine Massnahme im Bereich des Waldrandes umgesetzt: Auslichten der Baum- und Strauchschicht am Waldrand.
Diese Massnahme leistet einen Beitrag für einen ökologisch wertvollen Waldrand:
- Zusätzliches Sonnenlicht fördert einen artenreichen Waldmantel
- Der Lebensraum vieler Pflanzen- und Tierarten wird damit aufgewertet – auch jener der Wildbienen
- Nützlinge werden gefördert und tragen somit zur Waldgesundheit bei
- Die Anfälligkeit des Waldrands auf Sturmschäden wird vermindert
Der Burgergemeinde Heimberg ist es wichtig die Biodiversität zu fördern, auch wenn sie ihren Preis hat. Die Vielfalt zu fördern und auf den Artenschutz zu achten, erfordert in der Regel gezielte Eingriffe in der Waldbewirtschaftung und verursacht zusätzliche Kosten. Diese Kosten werden von der Burgergemeinde Heimberg getragen und stellen eine Investition in die Zukunft des Waldes dar.
Wir werden Sie hier an dieser Stelle über weitere Massnahmen im Heimberger Wald informieren.