Organe der Burgergemeinde

Die Organe der Burgergemeinde bestehen aus der Burgerversammlung und dem fünfköpfigen Burgerrat.

Burgerversammlung (Stimmberechtigte)

Die Burgerversammlung ist das höchste Organ der Burgergemeinde – sie setzt sich aus den in Heimberg ansässigen  Burgerinnen und Burgern zusammen. Die ordentlichen Burgerversammlungen finden zweimal jährlich statt (Frühling und Herbst) und werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet.

Bei der Versammlung im ersten Halbjahr wird die Rechnung beschlossen, bei derjenigen im zweiten Halbjahr wird der Voranschlag der Laufenden Rechnung beschlossen, sofern dieser nicht bereits in der Frühlingsversammlung beschlossen wurde.

Burgerrat

Der Burgerrat besteht mit seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten aus 5 Mitgliedern. Jeder Burgerrat/Burgerrätin ist für eines der folgenden Ressorts zuständig:

  • Präsidiales
  • Finanzen
  • Liegenschaften
  • Soziales
  • Wald 

Der Burgerrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Burgerrat trifft sich in der Regel einmal pro Monat.

Befugnisse

Dem Burgerrat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Burgergemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Er beschliesst gebundene Ausgaben abschliessend.

Der Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit ist zu publizieren, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Burgerrats für neue Ausgaben übersteigt.

Der Burgerrat verfügt über einen freien Ratskredit von Fr. 5‘000.– im Jahr. Er stellt diesen Ratskredit in den Voranschlag ein.

Rechnungsprüfungsorgan

Die Rechnungsprüfung wird durch eine privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte Revisionsstelle ausgeführt.

Das Gemeindegesetz, die Gemeindeverordnung und die Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden umschreiben die Wählbarkeitsvoraussetzungen und die Aufgaben.